Theoretisch hat ein E-Bike keine Höchstgeschwindigkeit. Der Motor schaltet sich ab folgender Geschwindigkeit ab:
- 45 km/h: Obergrenze der Tretkraftunterstützung für „S-Pedelec“ (L1e-B)
- 25 km/h: Obergrenze der Tretkraftunterstützung für „Pedelec“ (L1e-A)